Jetzt in neue Fenster investieren
und 20% der Investitionskosten über Zuschüsse oder Steuervorteil zurückerhalten.
Seit Januar 2020 gibt es einen neuen Steuerbonus für die Fenstersanierung: Mit dem Einbau neuer Fenster können Sanierer an selbst genutztem Wohneigentum ihre Steuerlast über drei Jahre um insgesamt bis zu 40.000 Euro (20%) senken.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 unter anderem die Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und zum energetischen Gebäudebau überarbeitet.
Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen in Deutschland. Insgesamt sind die Fördersätze gestiegen. Außerdem wurde mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungskosten alternativ zu Förderinstituten ein weiteres wichtiges Förderinstrument geschaffen.

Steuerliche Förderung für neue Fenster und Türen ohne zusätzliche Hürden
Wer jetzt in neue Fenster investiert bekommt 20% der Kosten zurück. Eine Hinzuziehung von Energieberatern ist nicht verpflichtend.
Mit dem Einbau neuer Fenster können Sanierer an selbstgenutztem Wohneigentum ihre Steuerlast über drei Jahre um insgesamt bis zu 40.000 Euro (20%) senken. Der Antrag kann einfach über die jährliche Einkommenssteuer durch Rechnungsnachweis und mit Bescheinigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Voraussetzung gestellt werden.
Höhe der Steuerermäßigung:
20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 EUR.
Abschreibung über 3 Jahre:
Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr bis zu 7 Prozent der Aufwendungen – höchstens jeweils 14.000 EUR. im zweiten folgenden Kalenderjahr 6 Prozent der Aufwendungen – höchstens 12.000 EUR.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Eigennutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken.
- Das Gebäude ist älter als 10 Jahre, maßgeblich ist der Beginn der Herstellung.
- Ausführung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen.
- Rechnung für die förderfähige Maßnahme, Arbeitsleistung und Anschrift des Objektes in deutscher Sprache und Bescheinigung nach amtlichem Muster der Finanzverwaltung durch das Fachunternehmen.
- Erforderliche Wärmedämmung der Fenster bzw. Türen (U-Wert):
0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
1,1 W/m²K oder besser für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren der Widerstandsklasse Rc2 oder besser.
1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z.B. Haustüren
- Das für die Fenstersanierung beauftragte Fachunternehmen muss folgendes berücksichtigen:
Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenoptimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Es sind die bauphysikalischen Anforderungen im Hinblick auf Tauwasserbildung und Wärmebrücken bei Planung und Ausführung zu beachten. Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Diese Mindestanforderung darf gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasser- und Schimmelbildung weitestgehend ausgeschlossen werden. - Nicht kombinierbar mit anderen Förderungen
Unser Tipp:
Aus dem bewa-plast Fensterprogramm eignet sich ideal das Bodyguard Premiumfenster.
Eine alternative Fördermöglichkeit durch die BAFA:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für energetische Einzelmaßnahmen gab es bisher das KFW Programm 430. Ab 01.01.2021 können diese Zuschüsse bei der BAFA beantragt werden. Für Fenster- und Türenaustausch gibt es ab 15.08.2022 einen Investitionszuschuss von 15% sowie 50% für die Baubegleitung.
Ein Energieeffizienzexperte (EEE) ist zwingend erforderlich.
Die Fördergrenzen für Wohngebäude liegen bei maximal 60000 Euro pro Wohneinheit, für Baubegleitung je nach Art des Objekts und Anzahl der Wohnungen bis zu 20000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung des Fachbetriebes gestellt werden.