Wer in neue Fenster und Türen investiert kann sich bis zu 20% Zuschuss oder Steuervorteile sichern.

Über die BAFA sind für Einzelmaßnahmen, wie den Fensteraustausch für die 1. Wohneinheit, bis zu 10500 Euro Zuschuss möglich (BEG EM).
Alternativ ist ein Steuerbonus für den Austausch von Fenstern und Türen möglich : Mit dem Einbau neuer Fenster können Sanierer an selbst genutztem Wohneigentum ihre Steuerlast über drei Jahre um insgesamt bis zu 40.000 Euro (20%) senken.

Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen in Deutschland. Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten ist alternativ zu Förderinstituten ein weiteres wichtiges Förderinstrument.

KFW-Förderung 2020

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschuss von der BAFA für einzelne Sanierungsmaßnahmen:

Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. der Fenster- und Türenaustausch werden bezuschusst:

Grundförderung: Sie erhalten 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten von:
1. maximal 30.000€ (60.000€ mit iSFP) für die erste Wohneinheit.
2. maximal 15.000€ (30.000€ mit iSFP)Euro für die 2.-6. Wohneinheit
3. maximal 8.000€ (15.000€ mit iSFP) ab der 7. Wohneinheit
sowie 50% für die Baubegleitung.

Zusätzlich möglich:
Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan iSFP erhalten Sie 5% Bonus für den Teil der Kosten, die über der Fördergrenze ohne iSFP liegen.
Für die erste Wohneinheit ist somit ein Zuschuss von bis zu 10.500 Euro möglich.

Wichtig:
Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein!
Ein Energieeffizienzexperte (EEE) ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Wärmedämmung der Fenster bzw. Türen (U-Wert):
0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
1,1 W/m²K oder besser für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren der Widerstandsklasse Rc2 oder besser.
1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z.B. Haustüren

Wir helfen Ihnen dabei und bieten Ihnen entsprechenden Förderservice für die Abwicklung.

Steuerliche Förderung nach §35C ESTG für neue Fenster und Türen

Wer jetzt in neue Fenster investiert bekommt 20% der Kosten zurück. Eine Hinzuziehung von Energieberatern ist nicht verpflichtend.

Mit dem Einbau neuer Fenster können Sanierer an selbstgenutztem Wohneigentum ihre Steuerlast über drei Jahre um insgesamt bis zu 40.000 Euro (20%) senken. Der Antrag kann einfach über die jährliche Einkommenssteuer durch Rechnungsnachweis und mit Bescheinigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Voraussetzung gestellt werden.

Höhe der Steuerermäßigung:

20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 EUR.
Abschreibung über 3 Jahre:

Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr bis zu 7 Prozent der Aufwendungen – höchstens jeweils 14.000 EUR. im zweiten folgenden Kalenderjahr 6 Prozent der Aufwendungen – höchstens 12.000 EUR.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung:

  • Eigennutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken.
  • Das Gebäude ist älter als 10 Jahre, maßgeblich ist der Beginn der Herstellung.
  • Ausführung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen.
  • Rechnung für die förderfähige Maßnahme, Arbeitsleistung und Anschrift des Objektes in deutscher Sprache und Bescheinigung nach amtlichem Muster der Finanzverwaltung durch das Fachunternehmen.
  • Erforderliche Wärmedämmung der Fenster bzw. Türen (U-Wert):
    0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
    1,1 W/m²K oder besser für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren der Widerstandsklasse Rc2 oder besser.
    1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z.B. Haustüren
  • Das für die Fenstersanierung beauftragte Fachunternehmen muss folgendes berücksichtigen:
    Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenoptimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Es sind die bauphysikalischen Anforderungen im Hinblick auf Tauwasserbildung und Wärmebrücken bei Planung und Ausführung zu beachten. Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Diese Mindestanforderung darf gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasser- und Schimmelbildung weitestgehend ausgeschlossen werden.
  • Nicht kombinierbar mit anderen Förderungen

Unser Tipp:

Aus dem bewa-plast Fensterprogramm eignet sich z.B. ideal das Fenstersystem CUBEline hier.