Neue Fenster im Winter
Jetzt zusätzlichWinterrabattsichern

Neue Fenster: Förderung und Rabatt sichern.
Heizkosten diesen Winter schon reduzieren.

Bis zu 20 % der Kosten kommen über den Steuerbonus nach § 35c EStG oder den Zuschuss der BAFA zurück. Dazu unser Winterrabatt auf die Aktionsfenster – für Aufträge bis 28.02.2027.

Seit über 70 JahrenFamilienunternehmen aus Mengerskirchen

RAL-GütezeichenFenster und Montage zertifiziert

Made in GermanyProduktion vom Profil bis zum fertigen Fenster

Bescheinigung inklusiveFachunternehmererklärung nach amtlichem Muster

Ihre Förderung in einer Minute berechnen

Ein paar Angaben zu Gebäude und Vorhaben genügen. Der Rechner zeigt, welcher Förderweg für Sie in Frage kommt und mit welcher Größenordnung Sie rechnen können.

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Weitere Informationen

Rechner bereitgestellt von JOULEE. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Energieberatung.

Was dabei konkret herauskommt

Drei typische Fälle, gerundet gerechnet. Maßgeblich ist immer Ihr konkretes Angebot.

Ihre SituationSteuerbonus § 35cBAFA-Zuschuss
Selbst bewohntes Haus, Fenstertausch für 25.000 Euro5.000 Euro, verteilt auf drei Jahre3.750 Euro
Selbst bewohntes Haus, große Sanierung für 60.000 Euro mit iSFP12.000 Euro, verteilt auf drei Jahre10.500 Euro
Vermietetes Objekt, Fenstertausch für 25.000 Euronicht möglich3.750 Euro
Beispielrechnungen, keine Zusage. Der Steuerbonus wirkt nur, wenn eine entsprechende Einkommensteuerlast vorhanden ist. Beim BAFA-Weg kommen Kosten für den Energieeffizienz-Experten hinzu, die zu 50 % bezuschusst werden. Ein Aktionsrabatt ist hier nicht eingerechnet.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Sie wohnen selbst im Haus?

Dann ist der Steuerbonus nach § 35c meist der einfachere und oft auch der lohnendere Weg: kein Energieberater, kein Antrag vor Auftragserteilung, Abwicklung über die Steuererklärung. Voraussetzung ist ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist.

Sie vermieten oder sanieren im großen Stil?

Dann führt der Weg über den BAFA-Zuschuss. Er ist nicht an die Eigennutzung gebunden und lässt sich mit weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle bündeln. Die Reihenfolge von Vertrag und Antrag müssen wir dabei gemeinsam einhalten.

Keine Angst vorm Fenstertausch im Winter

Gerade im Winter zeigt sich, was ein gutes Fenster leisten muss. Wer jetzt tauscht, profitiert sofort von besserem Wohnkomfort und geringeren Wärmeverlusten – und muss nicht bis zur nächsten Heizperiode warten.

Wärmedämmung

Wärmedämmung
Diesen Winter schon Heizkosten sparen und ein gemütliches Wohnklima sichern.

Fenstertausch im Winter

Fenstertausch im Winter
Zügig alt raus, neu rein. Fenster für Fenster, Raum für Raum – die Öffnung ist nur kurze Zeit offen.

Förderung sichern

Förderung sichern
Unsere Aktionsfenster sind bei entsprechender Ausführung förderfähig.

Fünf weitere Gründe, warum sich der Winter lohnt

  • Energieverluste sinken sofort Alte oder undichte Fenster verlieren bei Kälte am meisten Wärme. Der Unterschied ist direkt spürbar.
  • Gleichmäßige Raumtemperatur Weniger Zugerscheinungen, keine kalten Zonen mehr direkt am Fenster.
  • Montage auch bei Kälte Schäume, Dichtstoffe und Folien sind je nach Produkt für niedrige Temperaturen geeignet.
  • Schwachstellen werden sichtbar Wärmebrücken und Zugluft lassen sich bei kaltem Wetter oft leichter finden.
  • Weniger Wartezeit Im Winter sind Produktions- und Montagetermine meist besser verfügbar als im Frühjahr.

Jetzt beraten lassen und Wintervorteile sichern.

Die beiden Förderwege im Detail

Beide fördern dieselbe Maßnahme, aber nach unterschiedlicher Logik. Der Zuschuss der BAFA wird vor der Umsetzung beantragt und setzt einen Energieeffizienz-Experten voraus. Der Steuerbonus läuft über die Einkommensteuererklärung und kommt ohne Berater aus. Kombinieren lassen sich die beiden nicht.

Steuerbonus nach § 35c EStG

20 % der Kosten

Verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt: 7 % im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr (je höchstens 14.000 Euro), 6 % im zweiten Folgejahr (höchstens 12.000 Euro).

  • Ein Energieberater ist nicht erforderlich
  • Voraussetzung: selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre, Ausführung durch ein Fachunternehmen
  • Nachweis über Rechnung in deutscher Sprache und Bescheinigung nach amtlichem Muster – die stellen wir Ihnen aus
  • Antrag über die jährliche Einkommensteuererklärung, nicht kombinierbar mit anderen Förderungen

Passt, wenn Sie selbst im Haus wohnen, zügig umsetzen möchten und den Antragsweg schlank halten wollen.

Zuschuss der BAFA (BEG Einzelmaßnahme)

15 % Grundförderung

Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro dazu. Für die erste Wohneinheit sind so bis zu 10.500 Euro Zuschuss möglich.

  • Förderfähige Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (60.000 Euro mit iSFP), 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit (30.000 Euro), 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit (15.000 Euro)
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist zwingend erforderlich, Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst
  • Vor dem Antrag muss ein Vertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen vorliegen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • Auch für vermietete Objekte möglich

BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) passt, wenn Sie den Förderbetrag zeitnah nach Durchführung der Maßnahme in einem Betrag erhalten möchten. Passt insbesondere, wenn Sie eine oder mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle bündeln oder Sie das Objekt vermieten.

Hinweis: Ein Aktionsrabatt mindert den Rechnungsbetrag und damit auch die Bemessungsgrundlage für Zuschuss oder Steuerbonus.

So läuft es mit uns ab

Die Reihenfolge entscheidet: Wer zu früh verbindlich beauftragt oder zu spät beantragt, verliert den Zuschuss. Deshalb übernehmen wir die Taktung mit.

  1. Beratung und Aufmaß. Wir schauen uns Ihre Fenster an, beraten, nehmen Maß und klären, welche Bauteile gefördert werden können.
  2. Angebot mit Förderinformationen. Sie erhalten ein kostenloses Angebot.
  3. Förderweg festlegen. Wir vergleichen beide Varianten für Ihr Vorhaben und stimmen sie mit Ihrem Energieeffizienz-Experten oder Steuerberater ab.
  4. Vertrag und Antrag. Für BEG-Einzelmaßnahmen schließen wir den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, bevor der Antrag gestellt wird.
  5. Montage und Nachweis. Nach der gütegesicherten Montage erhalten Sie alle Unterlagen für den Verwendungsnachweis oder die Steuererklärung, inklusive Fachunternehmerbescheinigung.

Was die neuen Fenster technisch erfüllen müssen

Für beide Förderwege gelten dieselben Mindestanforderungen an die Wärmedämmung. Welches Profil im Einzelfall passt, klären wir in der Beratung.

BauteilGeforderter U-Wert in W/(m²K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren0,95 oder besser
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster und Türen ab Widerstandsklasse RC 21,10 oder besser
Außentüren, zum Beispiel Haustüren1,30 oder besser
Angaben nach der seit 21.07.2026 geltenden BEG-Förderrichtlinie, Stand 13.09.2026.

Zusätzlich ist auf eine wärmebrückenoptimierte und luftdichte Ausführung zu achten: Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen, sonst sind ergänzende Maßnahmen gegen Tauwasser- und Schimmelbildung nötig. Genau dafür ist die gütegesicherte Montage da.

Unser maßgeschneidertes Rundum-Sorglos-Paket

Beratung

Umfassende fachmännische Beratung

Komplettlösung

Erarbeitung maßgeschneiderter Komplettlösungen

Aufmaß

Aufmaß und kostenlose Angebotserstellung

Fachkräfte

Montagearbeiten durch geschulte eigene Fachkräfte

Montage

Gütegesicherte Montage nach RAL-Gütezeichen

Ausbau

Sauberer und nahezu schmutzfreier Ausbau der alten Fenster

Entsorgung

Umweltgerechte Entsorgung, Rewindo-Premium-Partner für Fensterrecycling

Wartung

Wartung und Instandsetzung nach dem Einbau

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Bekomme ich für neue Fenster wirklich 20 % zurück?

Über den Steuerbonus nach § 35c EStG ja: 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt. Beim BAFA-Zuschuss liegt die Grundförderung bei 15 %. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte aus dem iSFP-Bonus gelten seit dem 21.07.2026 nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei einem reinen Fenstertausch unterhalb dieser Schwelle bleibt es deshalb bei 15 %.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme ist nur einer der beiden Wege möglich. Welcher mehr bringt, hängt vom Investitionsvolumen, der Zahl der Wohneinheiten und Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Lässt sich der Aktionsrabatt mit der Förderung kombinieren?

Der Aktionsrabatt ist ein Preisnachlass von uns und keine staatliche Förderung, er schließt eine Förderung also nicht aus. Weil Zuschuss und Steuerbonus auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag berechnet werden, sinkt mit dem Rabatt allerdings auch die Bemessungsgrundlage. Nicht kombinierbar ist die Aktion mit anderen Aktionen oder Sondervereinbarungen.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss ja, ein Energieeffizienz-Experte ist zwingend erforderlich. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG ist kein Energieberater nötig.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn der Maßnahme. Beim BAFA-Weg muss bei Antragstellung bereits ein Vertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen vorliegen, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung steht. Wer zuerst unbedingt beauftragt, verliert den Zuschuss.

Ist die Montage im Winter ein Problem?

In der Regel nicht. Es wird Fenster für Fenster gearbeitet, die Öffnung ist nur kurze Zeit komplett offen. Moderne Montageschäume, Dichtstoffe, Dichtbänder und Folien sind – abhängig vom jeweiligen Produkt – auch für niedrige Verarbeitungstemperaturen geeignet.

Gilt die Förderung auch für vermietete Objekte?

Der BAFA-Zuschuss ist nicht an die Eigennutzung gebunden. Der Steuerbonus nach § 35c EStG setzt dagegen selbst genutztes Wohneigentum und ein Gebäude voraus, das älter als zehn Jahre ist.

Aktionsbedingungen Winteraktion 2026/2027

  • Die Aktion gilt ausschließlich für Auftragseingang vom 01.10.2026 bis 28.02.2027 sowie Montage zeitnah nach Produktion.
  • Bei Montagewünschen des Kunden für März 2027 und später entfällt der Rabatt.
  • Gültig ab 5.000 Euro Auftragswert zzgl. MwSt.
  • Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen oder Sondervereinbarungen kombinierbar.
  • Der Rabatt gilt für die Aktionsfenster bewa Vario 6 CUBEline inklusive Montage.

Alle Förderangaben beziehen sich auf den Stand vom 13.09.2026 und die seit dem 21.07.2026 geltende BEG-Förderrichtlinie. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir erbringen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Energieberatung im Sinne des GEG. Ob ein konkretes Fenstersystem die Förderanforderungen erfüllt, hängt von Verglasung und Ausführung ab und wird im Angebot ausgewiesen.

Wir beraten Sie gerne: 06476 9 13 03 05 Termin anfragen