Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1. Anerkennung
Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB).
2. Angebote
Angebote und allgemeine Preislisten sind unverbindlich und freibleibend.
Ein Kauf- und Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludentes Handeln zustande, wobei Kreditwürdigkeit des Käufers in angemessener Höhe vorhanden sein muss.
Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass der Käufer den Kaufpreis nicht erbringen kann, insbesondere Zahlungsverzug aus früheren Lieferungen, sind wir berechtigt Vorauszahlung bzw. entsprechende Sicherheiten zu verlangen sowie bei Weigerung vom Vertrag zurückzutreten.
Die Auftragsbestätigung ist nach Erhalt vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Ansonsten gehen Fehler zu seinen Lasten.
3. Preise
Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wir behalten uns vor, diese bei Notwendigkeit kurzfristig zu ändern.
Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, Mehrkosten geltend zu machen.
4. Fristen
Die Lieferzeit beginnt frühestens nach Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die vereinbarte Leistung erbracht und die Rechnung zugestellt ist. Eine Aufrechnung mit Forderungen ist nicht zulässig.
5. Gefahrübergang, Versand
Bei Lieferung oder Abholung geht die Gefahr mit Verlassen des Werkes auf den Abnehmer über. Bei Montageleistungen geht die Gefahr mit der Montage auf den Abnehmer über. Die Lieferung erfolgt im Rahmen unseres Tourenplans (max. 300 km) ab einem Auftragswert von 500 Euro frachtfrei. Ansonsten erfolgt der Versand auf Rechnung des Kunden.
6. Verpackungen
Notwendige Transportverpackungen sind nur bei Auslieferung durch unseren LKW kostenlos. Alle
anderen bzw. aufwendigere Verpackungen erfolgen auf Rechnung des Kunden. Die Rücknahme von Transportverpackungen ist nicht durch unseren Touren-LKW möglich, sondern müssen uns kostenfrei zurück geliefert werden.
7. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer in der Höhe des Warenwertes, schon jetzt an den Lieferanten ab. Die Abtretung wird durch einmalige Anforderung mittels Einschreiben wirksam. Gleichzeitig gibt der Abnehmer die Anschriften der Kunden, an die noch offenstehende Ware weiter veräußert wurde, bekannt.
8. Gewährleistung
Für eigene Montageleistungen übernehmen wir eine Gewährleistung im Rahmen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen VOB.
Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Übergabe sorgfältig auf Vollständigkeit, Richtigkeit, äußerliche Mängel und Beschädigungen zu überprüfen. Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu vermerken oder uns innerhalb von 7 Tagen schriftlich zur reklamieren. Sollten Mängel festgestellt werden, so ist eine Weiterverarbeitung bzw. Anschluss von Folgegewerken untersagt. Bei Nichtbeachtung entfallen alle Regressansprüche aus der Gewährleistung.
Für gelieferte Ware übernehmen wir bei sichtbaren Mängeln eine 2-jährige, für verdeckte Mängel eine 5-jährige Gewährleistung, ab Lieferung. Ist die Ware nicht oder nur teilweise bezahlt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Falle von äußerlich erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen ist eine Weiterverarbeitung oder Weitergabe nicht zulässig. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungbeträgt 6 Monate.
Für die Beurteilung – ob es sich um Mängel handelt – gelten für unsere Produkte ausschließlich die Richtlinien des Bundesverbandes der Fenster- und Fassadenhersteller sowie des Bundesverbandes der Rollladenhersteller. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so behalten wir uns vor nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung , fehlerhafte Montage oder Beschädigungen auf der Baustelle zurückgehen.
Gebrauchsübliche Wartungs-undEinstellarbeitennachInbetriebnahmefallennichtunterdieGewährleistungen.
Physikalische Eigenschaften unserer Produkte, wie z. B. Klappergeräusche an Sprossen, Kondensation auf der Außenscheibe bei Mehrscheibenisolierglas, sind nicht reklamationsfähig.
9. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche sind, soweit es für den betreffenden Fall keine zwingende gesetzliche Regelung gibt, ausgeschlossen. Wenn die maximale Höhe der Schadenersatzansprüche nicht gesetzlich geregelt ist, so ist diese auf den Wert der Leistung bzw. Ware begrenzt.
10. Zahlung
Zahlungen für Lieferungen sind innerhalb 20 Tagen, Zahlungen für Montageleistungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Zinsen in banküblicher Höhe. Skontoabzug ist nach Vereinbarung möglich, wenn alle vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind. Zahlungen werden nur auf die älteste offene Forderung angerechnet.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Lieferanten. DasVertragsverhältnisunterliegtdemRechtderBundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.